Import Infos | Einfuhrsteuern & Zollgebühren

Wer Waren aus nicht EU-Ländern importieren möchte, sollte bereits beim Einkauf Zoll Gebühren sowie Einfuhrumsatzsteuer mit einberechnen. Ab dem 01.07.2021 entfällt außerdem die bis dahin geltende Zoll Freigrenze von ca. 22€ vollständig, womit man bereits ab 1 Cent Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen hat. Mehr zu diesem Thema findet ihr in unserem Artikel dazu.  Zudem ist Großbritannien, nach dem Austritt aus der EU (Brexit) am 01.01.2021, nicht mehr Teil der EU, wie wir bereits Anfang 2021 berichtet haben.

 

Einfuhrumsatzsteuer & Zollgebühren aus Nicht EU-Ländern

Für Bestellungen aus Ländern, die nicht der EU angehören, werden Einfuhrumsatzsteuer erhoben und es können zusätzlich Zollgebühren erhoben werden, die sich nach dem Wert der Artikel richten. Dazu gehören beispielsweise die USA, China, Japan, die Schweiz oder England/ Großbritannien.

  • bereits ab dem 1 Cent werden Einfuhrumsatzsteuern erhoben – das sind 19 %
  • ab einem Betrag von 150€ fallen zusätzliche Zollgebühren an. Bei Filmen und Games sind das beispielsweise 3,5%

 

Hier einige Beispiel Rechnungen

Rechnung 1

  • Warenwert/ Einkaufswert 4€
  • erhoben werden 19% Einfuhrumsatzsteuer
  • Einfuhrumsatzsteuer = 0,76€ (19% von 4€)
  • Gesamtbetrag = 4,76€

Rechnung 2

  • Warenwert/ Einkaufswert 15€
  • erhoben werden 19% Einfuhrumsatzsteuer
  • Einfuhrumsatzsteuer = 3,61€ (19% von 15€)
  • Gesamtbetrag = 18,61€

Rechnung 3

  • Warenwert/ Einkaufswert 35€
  • erhoben werden 19% Einfuhrumsatzsteuer
  • Einfuhrumsatzsteuer = 6,65€ (19% von 35€)
  • Gesamtbetrag = 41,65€

Rechnung 4

  • Warenwert/ Einkaufswert 152€
  • erhoben werden 19% Einfuhrumsatzsteuer
  • Einfuhrumsatzsteuer = 28,88€ (19% von 152€)
  • erhoben werden außerdem Zollgebühren (da 150€ überschritten wurden) – 3,5% = 5,32€ (3,5% von 152€)
  • Gesamtbetrag = 184,20€

*Die Steuern beziehen sich immer auf den auf der Rechnung ausgezeichneten Preis. Die Rechnung ist auch beim Zoll vorzulegen, sofern man dort sein Paket abholen muss.

 

Auslagepauschale der deutschen Post

Seit 2018 kommt zur Einfuhrumsatzsteuer und zu den möglichen Zollgebühren noch ein weiterer Posten dazu, denn die deutsche Post verlangt für jede zu verzollende Bestellung aus dem Ausland (Nicht-EU) eine sogenannte Auslagepauschale. Was zuvor kostenlos war, wurde mit einer Gebühr von 6€ belegt. Diese Pauschale berechnet die Deutsche Post (DHL) für verzollte Sendungen, die zur Hausanschrift des Kunden geliefert werden und wird direkt an der Haustür abkassiert.

Zitat der Post

Aufgrund des intensiven Wettbewerbs im grenzüberschreitenden E-Commerce zieht die Deutsche Post DHL Group mit der Einführung dieser Auslagepauschale nun nach und liegt mit dem Betrag von sechs Euro deutlich unter dem europäischen Durchschnittspreis für diese Gebühren.

Somit sehen die oben genannten Rechnungen nochmal anders aus, denn es kommen jeweils 6€ dazu.

Hier als Beispiel nochmal Rechnung 3

  • Warenwert/ Einkaufswert 35€
  • erhoben werden 19% Einfuhrumsatzsteuer
  • Einfuhrumsatzsteuer = 6,65€ (19% von 35€)
  • Zwischenbetrag = 41,65€
  • + 6€ Auslagepauschale der deutschen Post
  • Gesamtbetrag = 47,65€

 

Auslagepauschale der deutschen Post umgehen

Man hat die Möglichkeit, die 6€ Pauschale zu umgehen, indem man sich als Selbstverzoller bei der Deutschen Post registriert. Damit teil man der Post mit, das man die Ware selbst verzollen möchte. In diesem Fall verbleibt die Ware bei der zuständigen Zollstelle und man zahlt vor Ort die anfallenden Gebühren (Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Zollgebühren), spart jedoch die 6€ der Auslagepauschale.

Die Registrierung kann hier online bei der deutschen Post durchgeführt werden. Mit dem Formular sind auch Reklamationen möglich, falls eine Sendung trotz registrierter Selbstverzollung an die Haustür geliefert wird und ungewollt 6€ Pauschale anfallen.

 

ATLAS-IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen)

Mit der Änderung der Regelung zur Einfuhrumsatzsteuer, die ab dem 01.07.2021 in Kraft treten soll, kündigt der Zoll nun eine Möglichkeit der Selbstanmeldung für Unternehmen, aber auch Privatpersonen an. Mit dem sogenannten „ATLAS-IMPOST“ Verfahren hat man die Möglichkeit, seine Bestellungen selbst beim Zoll anzumelden und die entstehende Einfuhrumsatzsteuer per Überweisung direkt an den Zoll zu bezahlen. Mehr dazu auf der offiziellen Seite des Zolls. Die Registrierung für die Anwendung ist zum Beispiel mit dem elektronischen Personalausweis möglich.

Für eine effiziente zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung von geringwertigen Sendungen bis zu 150 Euro soll die neue Fachanwendung ATLAS-IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen) entwickelt werden.

Die Anwendung soll ab Januar 2022 zur Verfügung stehen.

 

Handhabung einzelner Shops

Es ist von Shop zu Shop unterschiedlich, wie dort mit den Einfuhrsteuer Abgaben umgegangen wird. Beispielsweise werden bei Amazon.co.uk oder Amazon.com bereits beim Checkout sämtliche Steuern mit einkalkuliert, die Amazon mit abrechnet und für euch abführt.

Andere Shops wie Zavvi.de/com berechnen die Einfuhrsteuern nicht mit.

In dem Fall hat man folgende Möglichkeiten:

  1. man nutzt die ATLAS-IMPOST Anwendung (ab 2022 verfügbar), wo man die Bestellung selbst anmelden kann und die Einfuhrsteuern per Überweisung direkt an das Zollamt bezahlt
  2. man belässt fast alles wie es ist, meldet sich aber bei der Post als Selbstverzoller an, um die 6€ Auslagepauschale der deutschen Post umgehen zu können
  3. man belässt alles wie es ist. Die Post verzollt die Bestellung für euch und verlangt neben der anfallenden Einfuhrumsatzsteuer und eventuellen Zollgebühren eine zusätzliche Auslagepauschale für die Verzollung in Höhe von 6€

 

Collectors-Junkies
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